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Vobo–Veranstaltung trotz Verbot

Ludwigshafen (taz) - Weil eine Informationsveranstaltung der Grünen in Ludwigshafen zum Thema Volkszählung „eindeutig“ darauf angelegt gewesen sei, zum Boykott der Volkszählung aufzurufen, wurde sie durch das Amtsgericht Ludwigshafen doch noch verboten. Dennoch fand die Veranstaltung im städtischen Haus der Jugend (HdJ) mit über 200 Personen statt. Der Oberbürgermeister der Stadt Ludwigshafen, Werner Ludwig(SPD), hatte aufgrund eines Flugblattes einer Volkszählungsboykott–Initiative den Mietvertrag gekündigt. Auf der Veranstaltung werde zu einer Ordnungswidrigkeit (Boykott) aufgerufen. Diese Auffassung teilte der Ludwigshafener Amtsrichter Rudolf Leidner. Mit der Erklärung, man wolle sich nur im Foyer des HdJ treffen und dann in eine Gaststätte mit dem interessierten Publikum umziehen, verschaffte man sich Einlaß in den gesperrten Veranstaltunsgort. Der Frankfurter Rechtsanwalt Stephan Baier machte noch einmal deutlich, daß die Volkszählung bei entsprechender Phantasie nicht erfolgreich verlaufen werde. Gegenüber der taz vertrat er die Meinung, daß der allgemeine Aufruf zum Boykott keinerlei Ordnungswidrigkeit darstelle. Anders sei es jedoch, man fordere konkret zu einer bestimmten Handlung, bespielsweise die Erfassungsbögen falsch auszufüllen, auf. Nach wie vor gesperrt ist auf Anordnung des Oberbürgermeisters das Telefon der Grünen Stadtratsfraktion im Ludwigshafener Rathaus für die Dauer ihrer wöchentlichen Sprechstunde. Max Holz

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