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VoBo–Prozeß: Freispruch

München (taz) - Das Münchner Amtsgericht hat am Mittwoch ein Mitglied der Haidhauser Volkszählungsinitiative vom Vorwurf der Sachbeschädigung und des Aufrufs zu strafbaren Handlungen freigesprochen. Der Volkszählungsgegner hatte im Mai des Jahres im Rahmen einer Informationsveranstaltung anhand eines weißen Blatt Papiers das Abtrennen der Kennziffer demonstriert und erklärt: „Ich hoffe, jeder hat verstanden, wie ich die Volkszählung boykottieren will.“ Der Richter konnte darin keine strafbare Handlung erkennen. In der Urteilsbegründung führte er weiter aus, er halte die Anwendung des Strafrechts in diesem Bereich für unsinnig. (Aktenzeichen: Az 472CS115JS3884/87)

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