: Visumpflicht
Die formale Aufenthaltsgenehmigung für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren aus der Türkei, Tunesien, Marokko und dem ehemaligen Jugoslawien ist erst ab dem 30. Juni 1998 erforderlich. Darauf wies gestern die Hamburger Innenbehörde hin. Nach einem kurzfristigen Auslandsaufenthalt benötigten diese Kinder daher bis Mitte 1998 kein Visum zur Wiedereinreise in die BRD. Sie müßten an der Grenze jedoch – etwa per Meldebescheinigung – glaubhaft machen können, daß sie von der Pflicht einer Aufenthaltsgenehmigung befreit seien.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen