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Virtuelle Unterschrift

■ Multimedia-Gesetz beschlossen: Teledienste bleiben genehmigungsfrei

Bonn (AP/taz) – Mit der Verabschiedung des Multimedia-Gesetzes hat der Bundestag gestern die rechtlichen Rahmenbedingungen für den weiteren Weg Deutschlands in die Informations- und Wissensgesellschaft geschaffen. Das Gesetz, das mit Wirkung vom 1.8. die Nutzung neuer Informations- und Kommunikationsdienste über weltweite Datennetze wie das Internet regelt, wurde in dritter Lesung mit den Stimmen der Regierungskoalition beschlossen.

Wegen der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern beschränkt sich das Gesetz ausdrücklich auf Formen der elektronischen Individualkommunikation wie Homebanking, Verkehrs-, Wetter-, Umwelt-, und Börsendaten sowie auf die Vermittlung zwischen Anbietern und Nutzern solcher Dienste. Die rechtlichen Regeln für Angebote der Massenkommunikation wie Pay-TV und Abonnementfernsehen wollen die Länder in einem Staatsvertrag festlegen.

Das Mulimedia-Gesetz läßt sämtliche Teledienste grundsätzlich genehmigungs- und anmeldungsfrei. Die Anbieter sind für eigene Inhalte nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich, für fremde, von ihnen nur vermittelte Dienste nur dann, wenn ihnen der strafbare Inhalt nachweislich bekannt ist. Auf eine ursprünglich geplante Pflicht zur Weitergabe an Strafverfolgungsbehörden oder Geheimdienste wurde verzichtet.

Weltweit erstmals enthält das Gesetz Bestimmungen über die „elektronische Unterschrift“, mit der Computerdokumente zweifelsfrei einem bestimmten Absender zugeordnet und damit fälschungssicher übermittelt werden können.

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