piwik no script img

■ Am RandeVier Stunden jobben: Arbeitslosengeld weg

Kassel (dpa) – Der Anspruch auf Arbeitslosengeld geht schon nach wenigen Stunden in einem dem Arbeitsamt nicht mitgeteilten Job verloren. Arbeitslose können sich dabei nicht darauf berufen, daß es mit der neuen Stelle nicht geklappt habe und ihre Situation deshalb unverändert sei. Das hat das Kasseler Bundesarbeitsgericht in einem gestern veröffentlichten Urteil klargestellt. Das Arbeitsamt muß nach dem Urteil erst dann wieder zahlen, wenn der Arbeitslose sich nach seinem gescheiterten Arbeitsantritt erneut arbeitslos gemeldet hat. Eine Arbeitslosengeld- Empfängerin hatte eine unbefristete 20-Stunden-Stelle als Putzfrau angenommen, den Job aber schon am ersten Tag nach vier Stunden Arbeit aufgegeben. (Az.: 7 RAr 112/95)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen