: Vier Jahre für Blütendrucker
Das Oldenburger Landgericht hat einen 46 Jahre alten Drucker wegen Falschgeldherstellung zu vier Jahren Haft verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hat der Mann in seiner Druckerei „Blüten“ im Gesamtwert von 360.000 US-Dollar hergestellt und teilweise in den Verkehr gebracht. Das Falschgeld sei ein „Spitzenprodukt“ gewesen. dpa
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