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Videoobservation von Kriminellen Rechtens

Karlsruhe (dpa) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die siebenwöchige Videoüberwachung eines Verdächtigen für Rechtens erklärt. In einem gestern verkündeten Urteil befand der BGH, daß die 1992 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität eingeführte Vorschrift in der Strafprozeßordnung auch eine längere Observation erlaube. Der BGH bestätigte ein Urteil des Landgerichts Stuttgart, das den Angeklagten wegen schweren Bandendiebstahls zu elf Jahren Haft verurteilt hatte (Az.: 1 StR 511/97 vom 29. Januar 1998).

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