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Veruntreuung

Vor einer Kleinen Strafkammer des Hamburger Landgerichts begann gestern die Berufungsverhandlung gegen einen 46jährigen Rechtsanwalt, der mindestens 18.000 Mark an Mandantengeldern in die eigene Tasche gesteckt haben soll. In erster Instanz war der Angeklagte, der seit 1978 als Anwalt in Hamburg praktiziert, im August 1993 vom Amtsgericht freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt.

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