piwik no script img

■ UrteilVertrau nicht dem Chef

Kassel (dpa) – Bitten, Vorschläge und Einladungen eines Chefs an seine Untergebenen sind vor dem Gesetz keine Weisungen. Wer „stumme Befehle“ ausführt und dabei verunglückt, ist deshalb nicht dienstlich versichert. So urteilte das Bundessozialgericht. (Az.: 2 RU 17/94). Die Klage einer Frau, die auf Vorschlag ihres Chefs auf einer Reise einen Abstecher nach Mallorca machte und sich dabei den Fuß brach, wurde damit abgewiesen. Nun gibt's kein Geld von der Berufsgenossenschaft.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen