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Vertrag über Ladenschluß gekippt

Bonn (dpa) - Der Hamburger Tarifvertrag zur Festlegung des Ladenschlusses auf 1830 Uhr gilt nicht mehr. Der nach dem Gesetz zuständige Tarifausschuß beim Bundesarbeitsministerium lehnte es am Mittwoch mit Stimmengleichheit ab, diesen seit dem 1. März wirksamen Tarifvertrag auch für die nichtorganisierten Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Hansestadt für allgemeinverbindlich zu erklären.

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