: Verträge zwischen DGB und FDGB
Ost-Berlin (ap) - Verträge zwischen den Gewerkschaften beider deutscher Staaten sollen künftig die Rechte der Arbeitnehmer im jeweils anderen Land sichern und zugleich verhindern, daß die DDR zum „Billiglohnland der Bundesrepublik“ wird. Darauf einigten sich der DGB -Vorsitzende Ernst Breit und der Bundesvorstand des FDGB bei ihrem ersten Spitzengespräch nach der Wende. „Die DDR darf nicht zum Sizilien der BRD werden“, sagte der Vorsitzende der DDR-Gewerkschaft Druck und Papier, Werner Peplowski. Die Verträge sollen zwischen den einzelnen Fachgewerkschaften abgeschlossen werden, die Gewerkschaftsbünde sollen lediglich die Rahmenbedingungen abstecken. Konkret soll über diese sogenannten Gegenseitigkeitsverträge aber erst nach dem außerordentlichen FDGB-Kongreß, der am 31.Januar in Ostberlin beginnen soll, verhandelt werden. Auf diesem Kongreß will der DDR-Gewerkschaftsbund, bisher lediglich verlängerter Arm der SED in den Betrieben, neue Grundsätze für ihren Vertretungsanspruch in den Betrieben formulieren.
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