in kürze ARBEITEN BIS RENTENALTER : Verträge zulässig
Bis zum Rentenalter befristete Arbeitsverträge sind zulässig. Das BAG Erfurt wies die Klage eines Journalisten auf Weiterbeschäftigung über das Renteneintrittsalter hinaus ab. Der Kläger hatte den Vertrag für unwirksam gehalten, da er keine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält (Az. 7 AZR 443/04). (dpa)