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Versichertengeld nicht betroffen

Betr.: „Böses Urteil gegen Ärztefunktionäre“, taz vom 7. März

Versichertengelder sind nicht betroffen Ihre Berichterstattung über das Verhalten der Funktionäre der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) lässt die Frage unbeantwortet, was diese Angelegenheit für die Gelder der gesetzlich Krankenversicherten bedeutet. Hierzu sei ergänzt, dass die Gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung in der Vergangenheit ein festes Honorarbudget ausgehandelt haben, welches sich durch die beschriebenen Vorgänge nicht erhöht. Die möglicherweise erfolgte materielle Besserstellung des stellvertretenden KV-Vorstandsvorsitzenden geht somit letztlich von den Honoraren anderer Ärzte ab. Kunden der gesetzlichen Krankenversicherung können daher sicher sein, dass die beschriebenen Vorgänge nicht zu einer finanziellen Mehrbelastung für ihre Krankenkasse führen.

Michael Lempe, Vorstand der Handelskrankenkasse (hkk)

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