: Verschont
Die beiden Hamburger Polizisten, die vorige Woche vom Vorwurf der Mißhandlung des Journalisten Oliver Neß vom Bundesgerichtshof (BGH) freigesprochen wurden, bleiben von Schadensersatzforderungen der Innenbehörde verschont. Im Juni 1996 waren zwei Polizeibeamte, die Neß 1994 bei einer Kundgebung in Hamburg mißhandelt hatten, wegen Nötigung und fahrlässiger Körperverletzung vom Landgericht Hamburg zu Geldstrafen verurteilt worden. Daraufhin hatte die Innenbehörde mehr als 200.000 Mark Schadensersatz unter anderem für medizinische Behandlungen und Verdienstausfall gefordert. Mit der Revisionsentscheidung des BGH entfalle der Bescheid über den Regreß.
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