: Versammlungsrecht verschärft
BERLIN rtr ■ Der Bundesrat hat gestern die Verschärfung des Versammlungs- und Strafrechts gebilligt, mit der insbesondere der für den 8. Mai geplante Aufmarsch der rechtsextremen NPD in Berlin verhindert werden soll. Die Länderkammer ließ den vom Bundestag vor einer Woche mit den Stimmen von Koalition und Union verabschiedeten Gesetzentwurf ohne Aussprache passieren. Damit können Versammlungen oder Aufmärsche verboten werden, wenn sie an Orten stattfinden, die als Gedenkstätten von historisch herausragender und überregionaler Bedeutung an die Opfer der NS-Gewaltherrschaft erinnern. Ausdrücklich als ein solcher schützenswerter Ort wird das Berliner Holocaust-Mahnmal genannt. Die übrigen Orte sollen von den Ländern festgelegt werden.