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■ BundesratVernehmung per Video

Bonn (dpa) – Kinder sollen nach dem Willen des Bundesrats künftig vor belastenden Zeugenaussagen in Gerichtsverfahren wegen sexuellen Mißbrauchs bewahrt werden. Die Länderkammer beschloß gestern einen Gesetzentwurf, mit dem die Vernehmung von Kindern durch den Richter außerhalb des Sitzungssaals erlaubt wird. Die Prozeßbeteiligten können die Vernehmung zeitgleich durch eine Videoübertragung verfolgen.

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