■ Bundesrat: Vernehmung per Video
Bonn (dpa) – Kinder sollen nach dem Willen des Bundesrats künftig vor belastenden Zeugenaussagen in Gerichtsverfahren wegen sexuellen Mißbrauchs bewahrt werden. Die Länderkammer beschloß gestern einen Gesetzentwurf, mit dem die Vernehmung von Kindern durch den Richter außerhalb des Sitzungssaals erlaubt wird. Die Prozeßbeteiligten können die Vernehmung zeitgleich durch eine Videoübertragung verfolgen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen