: Vermittlung unter Strom
■ Keine Einigung über Energierecht zwischen Bundesrat und Bundestag. Jetzt droht Prozeß
Berlin (taz) – Die Zukunft der deutschen Energiewirtschaft wird mit großer Wahrscheinlichkeit vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden. Denn in der Frage der Liberalisierung des Marktes können sich Bundesrat und Bundestag nicht auf einen Kompromiß bei der Novellierung des Energiewirtschaftgesetzes einigen. Gestern ging die Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses ergebnislos auseinander. In dem umstrittenen Verfahren haben einzelne Länder bereits den Weg zum Verfassungsgericht angekündigt.
Der Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Günter Rexrodt (FDP) sieht eine völlige Marktöffnung und Aufhebung der seit sechzig Jahren bestehenden Gebietsmonopole vor, die die Stadtwerke nur in begründeten Einzelfällen zurückweisen können. Die Länder allerdings fürchten bei Konkurrenz durch billigen Atomstrom aus dem Ausland den Verlust von Großkunden und damit einen Wettbewerbsnachteil für die kleinen Stadtwerke. Nach einem „rot- grünen“ Vorschlag der Länder sollte deshalb die Gebühr für den Netzzugang unabhängig von der Strecke der Durchleitung festgelegt werden. Anders als bei Rexrodt geplant, sollten die Gebühren für die Durchleitung vom Wirtschaftsministerium festgelegt werden und die Kommunen weiterhin ausschließliche Konzessionen an Energieversorger vergeben können. Erneuerbare Energien sollten beim Netzzugang Vorrang haben und feste Preise dafür festgelegt werden. Schließlich sollten nach Vorstellung der rot-grünen Länder Stromabnehmer in ganz Deutschland zum Bezug von ostdeutschem Braunkohlestrom verpflichtet werden. Das Wirtschaftsministerium lehnte alle diese Punkte ab. bpo
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