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Bundesverfassungsgericht bestätigtMietpreisbremse ist rechtens

Eine Vermieterin war von ihren Mietern erfolgreich auf die Rückzahlung von zu viel gezahlter Miete verklagt worden. Das wollte sie nicht akzeptieren.

Die Beschwerde gegen die Mietpreisbremse ist in Karlsruhe gescheitert Foto: Monika Skolimowska/dpa

afp | Eine Berliner Vermieterin ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Beschwerde gegen die Mietpreisbremse gescheitert. Karlsruhe sah nach Angaben vom Dienstag keine Verletzung von Grundrechten.

Konkret ging es um die Verlängerung der Mietpreisbremse im Jahr 2020, im Sommer war eine weitere Verlängerung bis Ende 2029 beschlossen worden. Per Verordnung können so Landesregierungen Gebiete festlegen, in denen Mieterhöhungen bei Wiedervermietungen begrenzt werden.

Derzeit gilt ganz Berlin als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt. Bei einer Wiedervermietung dürfen höchstens zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden.

Die Vermieterin war von ihren Mietern erfolgreich auf die Rückzahlung von zu viel gezahlter Miete verklagt worden. Das hatte der Bundesgerichtshof im Dezember 2024 bestätigt. Nun nahm das Bundesverfassungsgericht ihre Beschwerde dagegen nicht zur Entscheidung an und erklärte sie für unbegründet.

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6 Kommentare

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  • Fakt ist doch mal eines, die Grundregel des Kapitalismus : ,,Angebot und Nachfrage regeln den Preis !‘‘



    …und wer hat die Wohnungsmiesere zu verantworten…zugegeben eine rhetorische Frage



    Aber das ist typisch für unsere Politik -Prominenz….nichts können aber große Sprüche klopfen..



    Eine ,,Deckelung‘‘ sollte man lieber mal beim Verschwenden vom ,,Sondervermögen‘‘ einfordern



    Es gibt Bundesländer da hat die Politik durch ihr Unvermögen Hauseigentümer in eine Situation gebracht, wo es mit Mieteinnahmen einfach nicht mehr möglich ist Wohnraum zu erhalten…5 - 7,-€/m2 !!



    …und selbst für diesen Preis findet man kaum noch Mieter …und so sehen dann halt auch die leer stehenden Häuser aus…



    …und als wenn das nicht schon traurig genug wäre…da gibt es Politiker die wollen das dann auch noch als Erfolgsgeschichte verkaufen….

    • @Dirk Bollmann:

      Also die alte Leier: Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren.



      Absurd hohe Mieten? "Angebot und Nachfrage regeln den Preis !‘‘



      Es finden sich keine Mieter bei zu hohen Mieten? "da hat die Politik durch ihr Unvermögen Hauseigentümer in eine Situation gebracht"

      Nicht vergessen: Die hohen Mieten sind vielerorts faktisch nur durch Subventionen möglich. Das ganze Wohngeld fließt direkt in die Kassen der Immobilienbesitzer.

      Typische Umverteilung von unten nach oben.

  • Alleine diese Regelung spricht doch Bände:

    "Bei einer Wiedervermietung dürfen höchstens zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden."

    Schade, dass in dieser Causa der Streitwert nicht auf mindestens Dreizehntrilljarden € festgelegt wurde. Dann könnten die Anwälte vom Honrar wenigstens den ganzen Mond kaufen.

  • Wenn die Klage erfolgreich gewesen wäre, dann hätten wir in Berlin sofort eine neue Debatte um die Einführung eines Mietendeckels gehabt.

    Schon alleine weil die Mietpreisbremse den Mietendeckel blockiert und die Länder deshalb keine Gesetzgebungskompetenz haben ist der Ausgang höchst erfreulich.

  • Hin und wieder gibt es auch mal erfreuliche Meldungen....

  • Wohl noch so eine dieser vielen "Kleinstvermieter:innen", die auch gerne hier in den Kommentaren so gerne referenziert werden, sobald es um eine grundlegende Reform des Eigentumsrechts geht.

    Wenn man bedenkt wie viele Mieterinnen sich erst gar nicht trauen gegen den Wucher anzugehen, da sie Sorgen vor Schikane und Kündigung haben in angespannten Wohnungsmärkten, sprich jede deutsche Großstadt, dann kann mensch die Größe der Dunkelziffer nur erahnen.