: Vermieter haftet für Überflutungsschäden
Für im Keller gelagerte Gegenstände, die durch Kellerüberflutungen beschädigt wurden, kann der/die VermieterIn haftbar gemacht werden, teilt der Verein „Mieter helfen Mietern“ mit. Vergeblich hätten viele MieterInnen versucht, Schäden durch Haftpflicht- oder Wasserschadensversicherung ersetzt zu bekommen. Die VermieterInnen seien verpflichtet, Sorge dafür zu tragen, daß keine Schäden durch Überflutungen vorkommen können. taz
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