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Vermieten an Dritte nur mit Einverständnis

Hamm (dpa) – Mietwohnungen oder -häuser dürfen nicht ohne Genehmigung des Vermieters Dritten überlassen werden. Anderenfalls könne eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Das ergibt sich aus Ausführungen des 30. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm (OLG) zu einem Beschluß des Landgerichts Köln. Zwar habe der Mieter einen Anspruch beispielsweise auf die Aufnahme von Lebensgefährten der Kinder sowie nächsten Angehörigen, begründete das OLG gestern. Der Vermieter müsse aber in jedem Fall informiert werden.

(Az.: 30 REMiet 1/97)

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