in kürze FERIENWOHNUNGEN: Verluste abzugsfähig
Verluste aus der Vermietung von Ferienwohnungen können von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie ausschließlich an Feriengäste vermietet werden. Übersteigen die Ausgaben für den Unterhalt die Einnahmen, kann der Besitzer seine Steuerschuld um die Verluste mindern. (dpa)
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