: Verlage für Restaurantkritik verantwortlich
Karlsruhe (AFP) – Die Verleger von Restaurantführern sind für existenzbedrohende Kritiken ihrer Testesser mitverantwortlich. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall eines im Gourmet- Führer „Gault Millau“ abgedruckten Artikels. In seinem gestrigen Urteil hieß es, daß Verlage an die journalistische Pflichterfüllung ihrer Tester immer dann „besonders hohe Anforderungen“ stellen müssen, wenn deren Kritik eine „ersichtlich existenzbedrohende Wirkung hat“. In dem Fall hatte ein niedersächsischer Restaurantbetreiber geklagt, nachdem zwei Testesser den Betrieb zum Absteiger des Jahres erklärt hatten.
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