Verkürzung der Wehrdienstzeit: Kurs aufs Kampfpraktikum
Wehr- und Zivildienst werden auf sechs Monate begrenzt. Union und FDP einigten sich darauf, eine freiwillige Verlängerung des Zivildienstes zuzulassen - aber erst zwei Monate nach Dienstbeginn.
BERLIN dpa/afp | Wehrdienst und Zivildienst sollen von neun auf sechs Monate verkürzt werden. Darauf hat sich eine Spitzenrunde der Koalitionsfraktionen am Montag in Berlin verständigt. Dies war im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Zuletzt war aber über eine freiwillige Verlängerung des Zivildienstes gestritten worden. Diese Idee hatten Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) und Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) in einem im März vorgelegten Gesetzentwurf formuliert. Soziale Einrichtungen hatten vor Engpässen gewarnt.
Neu ist nun, dass der Zivildienst freiwillig um drei bis sechs Monate verlängert werden kann. Dies soll der Zivildienstleistende aber erst zwei Monate nach Beginn seines Dienstes entscheiden können. Damit solle verhindert werden, dass Anbieter von Zivildienststellen nur noch Bewerber einstellen, die sich von vorneherein bereit erklären, ihren Dienst zu verlängern, hieß es demnach in Koalitionskreisen zur Erklärung.
Außerdem sei die Erarbeitung eines Konzepts zur Förderung sogenannter Freiwilligendienste vereinbart worden. Die FDP hatte die Unionsforderung nach einer freiwilligen Verlängerung des Zivildienstes bislang strikt ablehnt.
Die Liberalen hatten im Wahlkampf gefordert, Wehr- und Zivildienst auszusetzen. Auf Drängen der FDP hatte sich die schwarz-gelbe Koalition dann auf eine Verkürzung des Wehrdienstes auf sechs Monate verständigt.
Die Reform sollte nach den bisherigen Plänen noch vor der Sommerpause verabschiedet werden und ab Oktober gelten. Der Zivildienst sollte schon zum 1. August verkürzt werden.
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