: Verkehrsberuhigung wird gekappt
■ CDU-Bausenator will heute eine „Erklärung“ abgeben / SPD-Fraktion für längere Erprobung
Wird die Verkehrsberuhigung abgeblasen? So jedenfalls haben Teilnehmer einer Diskussion im „Offenen Kanal“ den Bausenator Bernd Schulte (CDU) am vergangenen Mittwoch abend verstanden. Während die Kaufleute des Viertels im Ortsamt heftig ihre Klage über geschäftliche Einbußen führten, berichtete der Bausenator im Offenen Kanal über seine „gewachsene Skepsis“ und kündigte für den heutigen Freitag eine „Erklärung“ zu dem umstrittenen Projekt an. Intern hat der Bausenator der Rechtsabteilung aufgegeben, die Frage zu prüfen, wie die Verkehrsberuhigung am schnellsten wieder rückgängig gemacht werden könnte.
Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat sich derweil mit einer ohne Gegenstimmen verabschiedeten Entschließung hinter die Verkehrsberuhigung gestellt. Eine Verkehrsberuhigungsmaßnahme führe anfangs immer zu „Anlaufschwierigkeiten“, meinte die Fraktion, eine seriöse Bewertung sei deshalb „vor einem Anlaufzeitraum von vier Monaten nicht möglich“. Öffentlichkeitsarbeit sollte deshalb stattfinden, und der Senator für Wirtschaft sollte eine Marketing-Konzeption entwickeln. Mit Grün-Zonen, Stellflächen für Anwohner und Ausnahmeregelungen für Kaufleute sollte die Maßnahme akzeptabler gestaltet werden, findet die SPD. Die Schilder sollten auch so gestaltet werden, daß sie „größere Klarheit für ortsfremde Anwohner“ schaffe. Alle Maßnahmen müßten zudem mit den betroffenen Beiräten „beraten“ werden, fordert die SPD-Fraktion.
Eine schlichte Zurücknahme der Verkehrsberuhigung wäre nach Ansicht des Ortsamtsleiters Robert Bücking auch mit dem geltenden Beirats-Recht nicht vereinbar, in den Nebenstraßen des Viertels könne der Bausenator nicht allein entscheiden. Zudem sei die Rückgängigmachung einer Verkehrsberuhigung ein komplizierter Rechtsvorgang, für den es eine stichhaltige Begründung geben müsse. Allein mündliche Klagen von Kaufleuten gäben keine gerichtsverwertbare Begründung her, mit der über Einsprüche verhandelt werden könne, Vergleichsdaten von der Geschäftsentwicklung in anderen Bremer Lagen in diesen trüben Januar-Wochen hat der Bausenator aber nicht.
Bei der „Entwidmung“ von Teilstücken der Straßen Ostertorsteinweg und Vor dem Steintor hatten betroffene Anwohner wie die Geschäftsleute wie der Ortsamts-Beirat vielfältige Mitsprache- und Einspruchsrechte, deshalb dauerte der Vorgang so lange. Wenn die „Widmung“, d.h. die Wiederzulassung von Verkehr rechtlich genauso zu bewerten ist, dann könnte dies „Monate dauern“. Dieser Ansicht ist der erfahrene Verwaltungsjurist Dr. Waldemar Klischies, der früher einmal Staatsrat in dem für Verkehrsfragen zuständigen Innenressort war. Harald Bode, derzeit Mitarbeiter der Rechtsabteilung des Bausenators, ist da ganz anderer Ansicht. „Von heute auf morgen“ könne die „Widmung“ eines Weges für Verkehr passieren, sagt er, ein einfacher Verwaltungsakt. Nicht zufällig sei dafür im Gesetz nicht die komplizierte Regelung vorgeschrieben wie für die „Entwidmung“ von Straßen, die „in gewachsene Zustände“ eingreife.
Ganz zurück zum alten Zustand will aber auch der Bausenator nicht. Er deutete auch in der Baudeputation gestern an, PKW-Verkehr sollte grundsätzlich wieder mehr zulassen werden, Kurzzeit- und Anwohnerparken sollte wieder erlaubt werden. Durchgangsverkehr sollte aber nicht ermöglicht werden. K.W.
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