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Verkaufsstop zurückgenommen

■ Magistratseigene Grundstücke können jetzt doch erworben werden / Weiterverkauf an Dritte untersagt

Ost-Berlin. Der am Dienstag vom Magistrat ausgesprochene Verkaufsstop von Grundstücken und Immoblien hat bei den betroffenen Bürgern gestern einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Dutzende von Antragstellern protestierten gestern mittag im Roten Rathaus gegen den Beschluß. Daraufhin wurde die Anordnung vom Magistrat dann wieder zurückgenommen.

Der Sprecherrat der betroffenen Bürger einigte sich mit Oberbürgermeister Schwierzina und Finanzstadtrat Fritsche darauf, daß die vorliegenden Kaufanträge nun doch abgewickelt werden sollen. Um Spekulation zu verhindern, verpflichten sich die Käufer in dem Vertrag aber, das Grundstück nicht weiterzuverkaufen.

„Im Falle einer Veräußerung muß das Grundstück dem Magistrat von Berlin zum Rückkauf zu den jetzigen Verkaufsbedingungen angeboten werden.“ Die bisher abgeschlossenen Verträge sollen um diese Bedingung ergänzt werden.

Der Verkauf von Grundstücken an „Repräsentanten des alten Regimes“ soll überprüft und bei „offensichtlicher Unrechtmäßigkeit“ rückgängig gemacht werden.

Der Sprecher der Betroffenen, die meist auf Grundstücken leben, für die sie unbefristete Nutzungsverträge haben, kritisierte, daß die Verwaltung die Kaufanträge nur willkürlich oder gar nicht bearbeitet habe. Viele Bürger seien am Dienstag, als der Verkaufsstop bekannt gegeben worden war, „total geschockt“ gewesen.

Die Gespräche zwischen Schwierzina und dem Sprecherrat werden heute fortgesetzt. Dem Senat liegen zur Zeit 5.700 Kaufanträge von DDR-BürgerInnen vor, 1.700 davon wurden bereits bewilligt. Die Quadratmeterpreise liegen lediglich zwischen zwei und acht Mark.

ccm

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