■ Am Rande: Verhandlung über DDR-Schießbefehl
Berlin (dpa) – Im Prozeß gegen Mitglieder des SED-Politbüros wird erneut über die Existenz eines Schießbefehls an der Mauer verhandelt. Auslöser war eine von der Staatsanwaltschaft vorgelegte Äußerungen von Stasi-Minister Erich Mielke aus dem Jahre 1973: „Der Schießbefehl wird natürlich nicht aufgehoben.“ Ex-DDR-Verteidigungsminister Streletz bestand gestern darauf, daß es keinen Schießbefehl gegeben hätte. Man dürfe auch „nicht jedes Wort Mielkes auf die Goldwaage legen“.
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