: Vergewaltiger muß zahlen
■ Gericht: 40.000 Mark Schmerzensgeld angemessen
Hamm (dpa) — Wird ein 17jähriges Mädchen entführt und mehrfach vergewaltigt, kann ein Schmerzensgeld von 40.000 Mark angemessen sein. Das hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) in Hamm in einem am Freitag bekanntgewordenen Urteil entschieden (AZ.: 6 U 9/91). Zwar lägen die Beträge in annähernd vergleichbaren Fällen bei allerhöchstens 30.000 Mark, meist sogar deutlich darunter, räumten die Richter in dem Berufungsverfahren ein. In diesem Fall sei aber ein besonders hoher Schadensausgleich gerechtfertigt, da die junge Frau sich nach der brutalen Entführung im Raum Hagen mehrere Tage in der Gewalt eines inzwischen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilten Verbrechers befunden habe. Sie hätte „das Gefühl der Angst und des totalen Ausgeliefertseins“ zu erdulden gehabt.
Mit Unterstützung der ebenfalls bereits verurteilten Ehefrau des Gewalttäters sei die 17jährige während ihrer Gefangenschaft mehrfach vergewaltigt worden. Diese traumatische Erfahrung habe bei der zuvor offenen und lebensfrohen Frau Ängste und Depressionen ausgelöst. Ihre Verzweiflung sei noch dadurch gesteigert worden, daß sie nach dem erzwungenen Geschlechtsverkehr den Mann nach ihren traditionell-islamischen Erziehungsvorstellungen hätte heiraten müssen. Schließlich sei sie bis zu dem Überfall Jungfrau gewesen.
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