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Archiv-Artikel

berichtigung Vergesslichkeit

In den gestrigen Kommentar von Harry Kunz hat die Red. einen Fehler redigiert. Denn: Rot-Grün hat weder die „Verfassungsgerichtsvorgabe zur Familienförderung relativ flott berücksichtigt“ noch „eine obligatorische Privatvorsorge eingeführt“. Im Gegenteil: Die Verfassungsgerichtsvorgabe wurde flott vergessen und die Privatvorsorge lehnt man bislang ab.