berichtigung : Vergesslichkeit
In den gestrigen Kommentar von Harry Kunz hat die Red. einen Fehler redigiert. Denn: Rot-Grün hat weder die „Verfassungsgerichtsvorgabe zur Familienförderung relativ flott berücksichtigt“ noch „eine obligatorische Privatvorsorge eingeführt“. Im Gegenteil: Die Verfassungsgerichtsvorgabe wurde flott vergessen und die Privatvorsorge lehnt man bislang ab.