: Verfügung gegen Springer erlassen
FRANKFURT/MAIN ap/taz ■ Günter Wallraff hat wegen der Stasi-Vorwürfe gegen ihn in Welt und Berliner Morgenpost eine einstweilige Verfügung gegen den Springer Verlag erwirkt. Wie Wallraffs Rechtsanwalt mitteilte, verbot das Landgericht Hamburg Springer unter Androhung eines Ordnungsgeldes, Wallraff als „Stasi-IM“ zu bezeichnen. Der Verlag will dem Gericht nun Unterlagen vorlegen, um die Aufhebung der Verfügung zu erreichen. Über die von den Springer-Blättern zitierten Unterlagen hatte die Stasi-Unterlagen-Behörde gesagt, sie habe bereits 1998 erklärt, dass diese nicht den Schluss zuließen, Wallraff habe wissentlich für die Stasi gearbeitet.