■ Belgien: Verfassungsreform
Brüssel (AP) – Die grundlegende Verfassungsreform in Belgien, die zu weitgehender Selbständigkeit der Regionen führen soll, hat am Wochenende die erste große Hürde genommen: Mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit billigten die Abgeordneten am Samstag abend nach zwei Tagen Debatte den neuen Artikel 1 der Verfassung, in dem es heißt: „Belgien ist ein Bundesstaat, der aus Gemeinden und Regionen besteht.“ Die Gesamtreform, die vorsieht, daß die verschiedenen Regionen Belgiens ihre Regionalparlamente direkt wählen können, wird noch längere Zeit in Anspruch nehmen.
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