■ Am Rande: Verfassungsreferendum in Polen ist gültig
Warschau (dpa) – Das Oberste Gericht in Polen hat eine Beschwerde gegen das Verfassungsreferendum vom Mai gestern als unbegründet zurückgewiesen. Zwei Politiker der oppositionellen Wahlaktion Solidarität (AWS) hatten protestiert, weil nicht mindestens die Hälfte der Wahlberechtigten am Referendum teilgenommen hatte, wie die Verfassung für Volksabstimmungen vorsieht.
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