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Archiv-Artikel

in kürze KOSMETIKPRODUKTE Verfallsdatum ist Pflicht

Hersteller von verderblichen Cremes und Seifen müssen ab sofort auf ihren Produkten deren Haltbarkeit angeben. Diese neue EU-Vorschrift gelte für Waren mit einer Haltbarkeit von mehr als 30 Monaten, so die EU-Kommission. Außerdem müssen 26 Duft- und Aromastoffe genannt werden, die Allergien auslösen können. (dpa)