in kürze KOSMETIKPRODUKTE : Verfallsdatum ist Pflicht
Hersteller von verderblichen Cremes und Seifen müssen ab sofort auf ihren Produkten deren Haltbarkeit angeben. Diese neue EU-Vorschrift gelte für Waren mit einer Haltbarkeit von mehr als 30 Monaten, so die EU-Kommission. Außerdem müssen 26 Duft- und Aromastoffe genannt werden, die Allergien auslösen können. (dpa)