: Verfallsdatum für T-Karten nichtig
KÖLN ap ■ Das Verfallsdatum auf Telefonkarten der Deutschen Telekom ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln unzulässig. Das Gericht verkündete gestern, eine beschränkte Gültigkeitsdauer von Telefonkarten benachteilige die Verbraucher unangemessen. Gegen das Urteil wurde wegen der weiten Verbreitung von Telefonkarten Revision zum Bundesgerichtshof ausdrücklich zugelassen. Die Telekom darf künftig weder Telefonkarten mit Verfallsdatum verkaufen noch sich bei bereits verkauften Karten auf die beschränkte Gültigkeitsdauer berufen. Die Verbraucher würden durch den seit etwa Oktober 1998 auf Telefonkarten angebrachten Vermerk „gültig bis . . .“ über ihre Rechte in die Irre geführt, so das Gericht. Geklagt hatte ein Verbraucherverband. (Aktenzeichen: 6 U 202/99)
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