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Archiv-Artikel

Verfahren

Bambule: Die Verfahren wegen der Besetzung des Geländes Harkortstraße haben begonnen

von KAI VON APPEN

Der „Harkort-Komplex“ – die 84 Hausfriedensbruch-Verfahren wegen der symbolischen Besetzung des brachliegenden Bundesbahngeländes an der Harkortstraße aus Solidarität mit Bambule am 27. September 2003 – sorgt in der Justiz für Turbulenzen. Innerhalb von nur zwei Tagen platzten gleich zu Beginn der Verfahrensserie drei Prozesse, der vierte mündete gestern beinahe im Eklat. Der Altonaer Amtsrichter Berthold Herrmann wollte wegen seiner kurz bevorstehenden Beförderung zum Landgericht den Prozessbeteiligten ein Urteil abnötigen. Erst nach zwei Befangenheitsanträgen einigte man sich auf das weitere Prozedere und vertagte sich auf den 24. Mai.

Herrmann, der den Prozess gegen Armin S. am Donnerstag zunächst nur auf eine Stunde angesetzt hatte, drohte am zweiten Verhandlungstag nach vier Stunden weiterer Beweisaufnahme, das Verfahren nächste Woche fortsetzen zu wollen, wenn kein Urteil gesprochen werde – obwohl sich Verteidiger Matthias Wisbar dann im Urlaub befunden hätte.

Die Verhandlung ließ noch Fragen offen: Zum Beispiel die, ob ein ordnungsgemäßer Strafantrag der Bahn für die polizeiliche Räumung vorgelegen hat. Unklar ist, ob die große brachliegende Fläche nicht eigentlich frei zugänglich sei – und somit juristisch kein „befriedetes Gelände“, obwohl es in der Tat an der Harkortstraße Zäune gibt. Unklar ist auch, ob die Polizei selbst nach ihren Eintreffen noch Bambule-Sympathisanten auf das Terrain gelassen hatte und ob der Angeklagte zu denjenigen gehört hatte.

Sicher ist allerdings, dass es damals keine Räumung-Aufforderung gegeben hat. Polizeieinsatzleiter Leo T.: „Wir haben schlagartig die Leute umringt.“ Ob sich der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt auf dem Gelände befand oder woanders aufgegriffen worden ist, können die beiden Beamten Thomas K. und Sebastian K., die die Festnahme durchgeführt hatten, nicht mehr sagen.

Souveränder zeigte sich Herrmanns Richter-Kollege Reinhard Kloß im Parallel-Verfahren gegen Wiebke A., das gestern anlief. „Nach Aktenlage war die Angeklagte für mich nicht am Ort des Geschehens“, gab der Richter nach wenigen Minuten Prozessdauer die Akte an den Staatsanwalt zum Zwecke von Nachermittlungen zurück.