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Verfahren zu PDS-Altvermögen

Berlin (dpa) – Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern in Berlin über die grundsätzliche Frage verhandelt, auf welchem Weg die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) früheres PDS-Vermögen einziehen darf. Hintergrund der Verhandlung ist eine Spende der PDS vom Juni 1990 an den Verein Islamische Religionsgemeinschaft in Höhe von 75 Millionen DDR-Mark.

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