: Verbrecheroberst amtlich verrückt
ROSTOW ap ■ Der wegen Mordes an einer Tschetschenin angeklagte russische Oberst Juri Budanow ist von einem Gericht in Rostow für unzurechnungsfähig erklärt und in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden. Damit endete der erste Prozess wegen Übergriffen der russischen Streitkräfte in Tschetschenien ohne einen Schuldspruch. Sonst hätten dem Offizier zwölf Jahre Haft gedroht. Budanow hatte zugegeben, die 18 Jahre alte Tschetschenin Heda Kungajewa erwürgt zu haben, und sagte, er sei bei ihrer Vernehmung in Wut geraten. Die Familie der Getöteten sagte, die 18-Jährige sei nachts aus ihrem Haus gezerrt, vergewaltigt und von einer Horde Soldaten umgebracht worden. Menschenrechtsgruppen kritisierten das Urteil, ebenso der Vizechef der moskautreuen Verwaltung in Tschetschenien, Taus Dschabrailow.