Verbraucherzentrale macht Druck: Rüffel für Facebook & Co
Der Verbraucherzentrale-Bundesverband sieht Datenschutzprobleme bei großen deutschen und internationalen sozialen Netzwerken. Deshalb hagelte es nun Unterlassungsschreiben.
Der Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv) hat Unterlassungsverfahren gegen einige der bekanntesten Soziale-Netzwerk-Seiten eingeleitet. Wie die Verbraucherschützer am Dienstag mitteilten, seien entsprechende Schreiben an die Anbieter Facebook und MySpace aus den USA sowie wer-kennt-wen.de, lokalisten.de und Xing ergangen. vzbv-Vorstand Gerd Billen sagte, die Bedeutung sozialer Netzwerke nehme stetig zu. "Jetzt müssen die Betreiber ihre Hausaufgaben in Sachen Verbraucherschutz machen."
Kern des Anstoßes sind die Vertrags- und Datenschutzbedingungen der Netze. Laut vzbv benachteiligten diese Nutzer und räumten den Betreibern "weitgehende Rechte" ein. Eine umfassende Datennutzung fände oft ohne Einwilligung der User "und weit über den eigentlichen Zweck hinaus" statt. "Dem Betreiber alle Rechte, dem Verbraucher bleibt das Schlechte: nach diesem Motto scheinen die sozialen Netzwerke viel zu häufig zu verfahren", sagte Billen. Die Verbraucherschützer hätten angesichts diverser Selbstverpflichtungen und anderer Erklärungen der Betreiber "nicht mit solch schlechten Standards gerechnet".
Das Unterlassungsverfahren gegen die sozialen Netzwerke läuft im Rahmen eines neuen vzbv-Projektes namens "Verbraucherrechte in der digitalen Welt". Damit wollen die Verbraucherschützer Nutzer über ihre Rechte aufklären, gleichzeitig aber auch auf kundenfreundliche Vertragsbedingungen der oftmals kostenlosen Angebote pochen. Dies sei bis dato noch zu selten gegeben.
Als Beispiel nannte der vzbv die Registrierung bei den Angeboten. Dort werde oft nicht sichergestellt, dass der Kunde einer Datennutzung ausdrücklich einwilligt. Damit ist neben der Verwendung für gezielte Werbekampagnen auch die Freischaltung der Daten für Suchmaschinen gemeint. Schlecht sehe es auch bei Urheberrechtsfragen aus. So müssten bei einigen Anbietern laut Vertragsbedingungen umfangreiche Rechte an den eingestellten Inhalten abgetreten werden. So könne es passieren, dass "Privatfotos ungefragt in einer Zeitung oder im Fernsehen landen", so die Verbraucherschützer.
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