: Verbot von Sickergruben
Wegen der zunehmenden Verunreinigung von Böden und Grundwasser dürfen sogennante „Kleinkläranlagen“, besser bekannt als Sickergruben, zur Entsorgung von Schmutzwasser ab dem 1. Oktober nicht mehr benutzt werden. In Bremen gibt es zur Zeit noch 420 solche Sickergruben. Die Abwässer sollen dann über das öffentliche Entwässerungsnetz entsorgt werden. taz
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