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■ PDSVerbot für Gysi gilt

Berlin (dpa) – Beim Hungerstreik führender PDS-Politiker 1994 im Berliner Abgeordnetenhaus sind die Räume mißbräuchlich genutzt worden. Zu diesem Urteil kam das Landes-Verfassungsgericht. Die Präsidentin des Abgeordnetenhauses sei berechtigt gewesen, Gregor Gysi und anderen Hausverbot zu erteilen. Anlaß des Hungerstreiks war der Streit um das SED-Vermögen.

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