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Archiv-Artikel

VW-Gesetz auf dem Prüfstand

BRÜSSEL dpa ■ Das mehr als 40 Jahre alte VW-Gesetz kommt in Brüssel auf den Prüfstand. Die EU-Kommission wird voraussichtlich ein Verfahren gegen Deutschland wegen Verletzung der EU-Verträge eröffnen. Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte sich mehrfach für den Erhalt des Gesetzes von 1960 ausgesprochen, das dem Land Niedersachsen eine starke Stellung bei dem Wolfsburger Autokonzern sichert. Es sieht vor, dass kein Aktionär mehr als 20 Prozent der Stimmrechte bei VW besitzt, selbst wenn er mehr Aktien hat. Das Land Niedersachsen kann mit rund 18,5 Prozent der Stammaktien von Volkswagen nicht überstimmt werden. Diese Regelung soll unerwünschte Übernahmen verhindern. Die EU-Kommission vermutet eine Behinderung des freien Kapitalverkehrs in der Union.