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Uruguay: Folterer werden amnestiert

■ Generalamnestie für Folterer zwischen 1962 und 1985 abgelehnt - aber Straffreiheit von 1973 an ist wahrscheinlich

Montevideo (dpa/taz) - In Uruguay wird es keine Generalamnestie für Offiziere geben, die sich während des Militärregimes zwischen 1973 und 1985 der Verletzung der Menschenrechte schuldig gemacht haben. Eine Gesetzesvorlage der Regierung, die eine Amnestie für die Jahre 1962 bis 1985 vorsah, wurde jetzt im Senat zurückgewiesen. Die oppositionelle Blanco–Partei hat einen eigenen Amnestievorschlag vorgebracht. Er sieht Straffreiheit für Menschenrechtsverletzungen in den Jahren 1973 bis 1985 vor, aber verlangt die gerichtliche Verfolgung von Verbrechen, die in die Zeit davor fallen, d.h. in die Zeit des „schmutzigen Kriegs“, den die Militärs zwischen 1967 und 1972 gegen die Tupamaros führten. Wahrscheinlich wird sich die Colorado–Partei nun mit der Blanco–Partei auf einen Gesetzesvorschlag einigen, der zwar die Verfolgung von Verstößen gegen die Menschenrechte vorsieht, aber alle Verfahren, die den Gerichten nicht bis zum 22. September vorlagen, als erledigt betrachtet.

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