■ Urteil: Kein Geld für die Pille
Karlsruhe (dpa) – Baden-Württemberg muß für den Kauf von Anti-Baby-Pillen keine Beihilfe zahlen. Dies geht aus einer am Samstag veröffentlichten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hervor. Dieses wies die Klage einer Landesbeamtin zurück, die eine Beihilfe von 43,61 Mark für die ihrer 16jährigen Tochter ärztlich verordneten Anti- Baby-Pillen verlangte (AZ 8 K 1249/94).
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