: Urteil
Ein 71 Jahre alter Rentner, der eine Altenpflegerin gewürgt hatte, ist gestern vom Hamburger Amtsgericht wegen Körperverletzung zu sechs Monaten Haft verurteilt worden. Der ehemalige Schuster hatte im Sommer 1994 einer 66jährigen Altenpflegerin, die in seine Wohnung in Eimsbüttel gekommen war, von hinten die Hände um den Hals gelegt und mit den Worten „Dich möchte ich jetzt gern mal...“ zugedrückt. Das Opfer konnte nach eigenen Angaben „gerade noch nach Luft schnappen.“ Der Schuster, der auch ihre Kolleginnen angegriffen haben soll, beteuerte seine Unschuld. Sein Verteidiger hatte auf eine Bewährungsstrafe plädiert.
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