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Urteil zur Haftung

Karlsruhe (AP) – Bürgschaftserklärungen, die ein Ehepartner zugunsten des anderen als Inhaber eines Familienbetriebs abgegeben hat, können zumindest teilweise in Anspruch genommen werden. Das gilt auch dann, wenn der Ehepartner einkommens- und vermögenslos war und die Bürgschaft für einen hohen Kredit geleistet wurde, entschied der Bundesgerichtshof.

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