■ Justiz: Urteil über Berghofer
Karlsruhe (dpa) – Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelte gestern über die Revision des wegen Wahlfälschung verurteilten Dresdener Ex-Oberbürgermeisters Wolfgang Berghofer und des SED-Stadtchefs Werner Moke und wird heute sein Urteil verkünden. Berghofers Anwalt Otto Schily vertrat die Ansicht, in der früheren DDR habe es keine demokratischen Wahlen, sondern lediglich „reine Scheinwahlen“ gegeben. Das bundesdeutsche Strafrecht, das nach dem Einigungsvertrag gelte, schütze aber nur demokratische Wahlen. Demgegenüber forderte der Vertreter der Bundesanwaltschaft, an der Verurteilung der Vorinstanz zu je einem Jahr auf Bewährung und einer Geldbuße für beide Angeklagten festzuhalten.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen