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■ JustizUrteil über Berghofer

Karlsruhe (dpa) – Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelte gestern über die Revision des wegen Wahlfälschung verurteilten Dresdener Ex-Oberbürgermeisters Wolfgang Berghofer und des SED-Stadtchefs Werner Moke und wird heute sein Urteil verkünden. Berghofers Anwalt Otto Schily vertrat die Ansicht, in der früheren DDR habe es keine demokratischen Wahlen, sondern lediglich „reine Scheinwahlen“ gegeben. Das bundesdeutsche Strafrecht, das nach dem Einigungsvertrag gelte, schütze aber nur demokratische Wahlen. Demgegenüber forderte der Vertreter der Bundesanwaltschaft, an der Verurteilung der Vorinstanz zu je einem Jahr auf Bewährung und einer Geldbuße für beide Angeklagten festzuhalten.

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