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Urteil über AKW-Obrigheim im Juni

Berlin (ap/dpa) — Gestern erörterte das Bundesverwaltungsgericht die Betriebsgenehmigung für das baden- württembergische Atomkraftwerk Obrigheim. Eine endgültige Entscheidung wird jedoch erst am 7. Juni erwartet. Anwohner aus der Umgebung des Reaktors fordern die Stilllegung des Werks, das nach ihrer Auffassung widerrechtlich im Dauerbetrieb eingesetzt war. Der baden- württembergische Verwaltungsgerichtshof schloß sich dieser Auffassung an. Die Landesregierung will nun eine Revision dieses Urteils erreichen. Ein Schiedsspruch in dieser Frage ist nach Angaben eines Sprechers des Bundesgerichts in drei Wochen zu erwarten.

Die ausdrückliche Erteilung einer Dauerbetriebsgenehmigung für das baden-württembergische AKW Obrigheim sei nicht mehr erforderlich, argumentiert dagegen Rechtsanwalt Kirchof als Vertreter des Landes, da seit dem Beginn des Probebetriebs 1968 keine bedeutenden Änderungen vorgenommen wurden. Die Kläger hätten bereits bei der Erteilung der zweiten Teilbetriebsgenehmigung gewußt, wie das Kernkraftwerk beschaffen sein würde.

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