piwik no script img

Urteil kam nicht überraschend für Ärzte

Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV) hat einen Zeitungsbericht dementiert, nach dem ein Urteil des Bundessozialgerichts zur rückwirkenden Budgetierung zu einem finanziellen und organisatorischen Desaster geführt habe. Der Richterspruch sei keineswegs überraschend. Jeder Vertragsarzt habe seinerzeit neben den unter Rechtsvorbehalt stehenden Honorarbescheiden eine Information über die möglichen Auswirkungen des jetzt ergangenen Gerichtsurteils auf die Honorarhöhe erhalten. Die Berliner Morgenpost hatte berichtet, daß die KV mehrere hundert Millionen Mark an Arzthonoraren auszahlen müsse, die sie laut Gerichtsurteil unrechtmäßig einbehalten habe. ADN

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen