: Urteil gegen Totalverweigerer
Saarbrücken (taz) - Das Amtsgericht Saarbrücken hat einen 21jährigen Totalverweigerer zur Ableistung von 250 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt, von einer Freiheitsstrafe für den Angeklagten, einen Zeugen Jehovahs, jedoch abgesehen. Da weder die Verteidigung noch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt haben, ist dieses Urteil rechtskräftig.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen