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Urteil gegen Totalverweigerer

Saarbrücken (taz) - Das Amtsgericht Saarbrücken hat einen 21jährigen Totalverweigerer zur Ableistung von 250 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt, von einer Freiheitsstrafe für den Angeklagten, einen Zeugen Jehovahs, jedoch abgesehen. Da weder die Verteidigung noch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt haben, ist dieses Urteil rechtskräftig.

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