: Urteil gegen Radar-Gegenblitzanlage
Berlin (dpa) – Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat die Verwendung einer technisch ausgeklügelten Gegenblitzanlage durch einen notorischen Temposünder geahndet. Der 38jährige hatte im Innenraum seines Dienstwagens ein leistungsstarkes Blitzgerät installiert, das das Blitzgerät der Polizei automatisch mit einem Gegenblitz beantwortete. Dadurch wurde das Polizeifoto überbelichtet. Das Amtsgericht ahndete diese Fälschung technischer Aufzeichungen mit einer Geldstrafe von 1.800 Mark und betrat mit diesem Urteil juristisches Neuland. (AZ 340 Ds 169/98)
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