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Urteil gegen Hund

Urteil gegen Hund

Per Mehrheitsbschluß kann die Eigentümergemeinschaft einer Eigentumswohnanlage das Halten von Kampfhunden in der Wohnung untersagen. Dies entschied unlängst das Oberlandesgericht in Frankfurt. Ein Mieter hatte sich trotz Beschlusses der Eigentümerversammlung gleich zwei Bullterrier in seiner Wohnung gehalten. Ein Mitbewohner klagte und bekam recht: die Haltung dieser Tierart verstoße gegen den Beschluß der Wohnungseigentümer und „stellt eine Störung des Wohneigentums des Klägers dar.“(Az 2 U 124/92) taz

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